E-Lkw im Fuhrpark versichern: Was bei Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung zählt

Dein Unternehmen setzt bereits Elektro-Lkw ein oder plant die ersten Fahrzeuge? Dann gehört zur Vorbereitung auch die Frage, was passiert, wenn ein E-Lkw unterwegs ausfällt.

Wer organisiert die Hilfe? Wie darf das Fahrzeug bewegt werden? Und welcher Vertrag übernimmt die Kosten für Abschleppen, Bergung oder einen notwendigen Fahrzeugtransport?

Bei Cherry Pick in Wildpoldsried im Allgäu besprechen wir mit dir, welche Anforderungen deine elektrischen Nutzfahrzeuge an die Flottenversicherung stellen. Dabei betrachten wir den Fahrzeugschutz genauso wie die Abläufe in deinem Unternehmen.

Elektro-Lkw an einer Ladestation auf einem Betriebsgelände vor Alpenkulisse
KI-generiertes Symbolbild

Weitere Informationen: Flottenversicherung für Unternehmen.

Können E-Lkw überhaupt abgeschleppt werden?

Die Aussage „E-Lkw können nicht abgeschleppt werden“ ist zu pauschal. MAN beschreibt beispielsweise ausdrücklich, dass ein E-Lkw bei vollständig entleerten Batterien zur nächsten Ladesäule abgeschleppt werden muss.

Ob und wie ein bestimmter Elektro-Lkw abgeschleppt werden darf, richtet sich nach den Herstellervorgaben und dem Zustand des Fahrzeugs.

Ein Beispiel zeigt, warum diese Unterscheidung wichtig ist: Renault Trucks schreibt in einem Rettungsleitfaden für elektrische Sattelzugmaschinen vor, den Antrieb zu den Rädern zu trennen, wenn beim Abschleppen die Hinterräder auf dem Boden bleiben. Solche technischen Vorbereitungen gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachkräfte. Die Vorgabe lässt sich nicht pauschal auf jedes andere Modell übertragen.

Für deinen Fuhrpark bedeutet das: Kläre möglichst vor dem ersten Einsatz, welcher Dienstleister dein Fahrzeug nach den aktuellen Herstellervorgaben bewegen kann. Die Fahrer sollten wissen, wen sie verständigen und wo die Fahrzeugunterlagen verfügbar sind.

Abschleppen, Bergung und Fahrzeugtransport unterscheiden

Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Maßnahmen. Bei der Vertragsprüfung sollten sie deshalb einzeln betrachtet werden.

MaßnahmeWas damit gemeint sein kann
AbschleppenEin nicht fahrbereites Fahrzeug wird mit geeigneter Abschlepptechnik zu einem vorgesehenen Ziel gebracht.
BergungEin Fahrzeug wird beispielsweise aus einem Graben oder einer schwierigen Unfallposition geborgen.
FahrzeugtransportDer Lkw wird auf einem geeigneten Transportfahrzeug verladen und weiterbefördert.

Welche Maßnahme notwendig ist, entscheidet sich am konkreten Fahrzeug und an der Situation. Ob die Kosten versichert sind, hängt zusätzlich vom vereinbarten Leistungsumfang und vom Anlass ab.

Deshalb sollte dein Vertrag erkennen lassen, welche Leistungen nach einer Panne und welche nach einem Unfall vorgesehen sind.

Bei schweren E-Lkw besonders wichtig: die Gewichtsgrenzen

Ein Schutzbrief für Firmenfahrzeuge gilt nicht automatisch für jeden Lkw deiner Flotte.

Ein konkretes Beispiel: Der Allianz Schutzbrief Firmen ist für Pkw und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen vorgesehen. Ein schwerer E-Lkw fällt damit nicht allein deshalb unter diesen Schutzbrief, weil er zur gleichen Firmenflotte gehört.

Für schwere Nutzfahrzeuge gibt es gesonderte Servicekonzepte. KRAVAG beschreibt beispielsweise einen Bergungs- und Abschleppservice nach Unfällen für entsprechend versicherte Lkw über 3,5 Tonnen. Auch hier sind der konkrete Versicherungsschutz und die Voraussetzungen maßgeblich. Ein Unfallservice ist nicht automatisch eine Pannenhilfe bei leerem Akku.

Prüfe für jedes Fahrzeug:

  • Passt die zulässige Gesamtmasse zum vereinbarten Leistungsumfang?
  • Sind Anhänger, Auflieger und besondere Aufbauten berücksichtigt?
  • Gilt die Hilfe bei Pannen, nach Unfällen oder in beiden Fällen?
  • Deckt der räumliche Geltungsbereich deine tatsächlichen Fahrten ab?
  • Welche Kostenlimits und Selbstbeteiligungen gelten?

Leerer Akku und beschädigter Akku sind unterschiedliche Fälle

Wenn ein E-Lkw wegen einer entladenen Batterie stehen bleibt, ist damit noch kein versicherter Batterieschaden nachgewiesen.

Ein passender Schutzbrief kann Hilfe bei leerem Akku vorsehen. Beim genannten Allianz Schutzbrief gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung beispielsweise als Panne. Diese Leistung bleibt aber an die Voraussetzungen und Fahrzeuggrenzen des Tarifs gebunden.

Geht es dagegen um einen beschädigten Akku oder einen Defekt im Antriebssystem, müssen die entsprechenden Versicherungsbedingungen geprüft werden. Spezielle Angebote für Elektro-Lkw berücksichtigen teilweise zusätzliche Risiken, etwa Schäden am Ladekabel oder bestimmte interne Antriebsdefekte. Das sind konkrete Tarifleistungen, keine automatische Eigenschaft jeder E-Lkw-Versicherung.

Für dein Unternehmen sollten insbesondere diese Fragen beantwortet sein:

  • Wie ist die Antriebsbatterie im Vertrag berücksichtigt?
  • Welche Schadenursachen sind versichert?
  • Welche Ausschlüsse gelten für Verschleiß, Alterung oder technische Defekte?
  • Wie wird eine beschädigte Batterie bewertet?
  • Sind notwendige Diagnose-, Transport- oder Unterstellungskosten berücksichtigt?
  • Welche Regelungen bestehen für Ladekabel und Zubehör?

Wer die Hilfe beauftragt, kann für die Erstattung wichtig sein

Hilfe organisieren und Kosten erstatten sind zwei unterschiedliche Leistungen.

Bei manchen Verträgen hängt die Höhe der Kostenübernahme davon ab, wer den Dienstleister beauftragt. Beim Allianz Schutzbrief gelten beispielsweise unterschiedliche Erstattungsgrenzen für selbst organisierte und durch den Versicherer beauftragte Hilfe.

Unsere Empfehlung für deinen Fuhrpark: Lege fest, welche vereinbarte Servicehotline die Fahrer bei einer Panne verständigen sollen und wer im Unternehmen zusätzliche Maßnahmen freigibt.

Notwendige Notrufe und Maßnahmen zum Schutz von Menschen haben selbstverständlich Vorrang.

Was passiert mit Ladung und laufenden Aufträgen?

Für einen Betrieb endet eine Panne nicht bei der Frage, wie der Lkw zur Werkstatt kommt.

Vielleicht muss Ware umgeladen werden. Vielleicht wird ein Ersatzfahrzeug benötigt, das zur Nutzlast, zum Aufbau oder zur Kühlung passt. Auch die Weiterfahrt des Fahrers und die Information des Kunden müssen organisiert werden.

Der Schutz des Fahrzeugs, der Schutz der Waren und die Haftung als Frachtführer sind getrennt zu betrachten. Für eigene Waren kommt beispielsweise eine Werkverkehrsversicherung in Betracht. Bei Transporten für Dritte muss die entsprechende Verkehrshaftung berücksichtigt werden.

Besprich deshalb auch:

  • Wer organisiert das Umladen oder die Weiterbeförderung?
  • Welche Kosten dafür sind im jeweiligen Vertrag berücksichtigt?
  • Welche Lösung gibt es für ein geeignetes Ersatzfahrzeug?
  • Wie werden Schäden an der Ladung behandelt?
  • Besteht Versicherungsschutz für bestimmte Ausfallfolgen oder Haftungsansprüche?

Setze eine Kostenübernahme für Lieferverzögerungen oder entgangene Einnahmen nicht voraus. Diese Punkte müssen ausdrücklich zum Versicherungsumfang passen.

Ladeinfrastruktur und Leasing mitprüfen

Zur elektrischen Flotte gehört häufig eine eigene Ladeinfrastruktur. Betrachte Ladesäulen, technische Komponenten und mögliche Schäden durch deren Betrieb deshalb bei der Prüfung deiner Unternehmensversicherungen separat.

Weitere Informationen: E-Autos im Firmenfuhrpark versichern.

Bei geleasten oder finanzierten E-Lkw sollte außerdem geklärt werden, welche Entschädigung nach einem versicherten Totalschaden oder Diebstahl vorgesehen ist. Prüfe, ob eine GAP-Deckung angeboten wird und welche mögliche Differenz sie nach den Bedingungen abdeckt.

Ein klarer Ablauf hilft deinen Fahrern

Lkw-Fahrer und Servicetechniker besprechen die Hilfe neben einem stehenden Lkw
KI-generiertes Symbolbild

Für dein Unternehmen empfehlen wir einen kurzen, verständlichen Ablauf für Pannen und Unfälle:

  1. Sicherheit zuerst: Die Situation beurteilen, sich nach den geltenden Sicherheitsvorgaben verhalten und bei einem Notfall die Rettungskräfte verständigen.
  2. Fahrzeug eindeutig benennen: Modell, Kennzeichen, Standort und bekannte Fehlermeldungen bereithalten.
  3. Vereinbarte Hilfe kontaktieren: Die zuständige Servicehotline und den Ansprechpartner im Unternehmen informieren.
  4. Herstellervorgaben beachten: Die geeignete Maßnahme von qualifizierten Fachkräften bestimmen lassen. Keine eigenständigen Arbeiten am Hochvoltsystem durchführen.
  5. Betrieblichen Ablauf organisieren: Ladung, Weiterfahrt, Ersatzfahrzeug und Kundeninformation abstimmen.

Renault Trucks weist in seinem Rettungsleitfaden ausdrücklich darauf hin, dass Arbeiten an batterieelektrischen Fahrzeugen entsprechende Qualifikation erfordern und Hochvoltkomponenten nicht berührt werden dürfen.

So unterstützt dich Cherry Pick

Du möchtest einen E-Lkw in deine bestehende Flotte aufnehmen oder mehrere Fahrzeuge auf Elektroantrieb umstellen? Wir besprechen mit dir, welche Anforderungen sich daraus für deine Versicherungen ergeben.

Dazu schauen wir auf Fahrzeugdaten, Einsatzgebiet, bestehende Verträge und die Leistungen, die dein Unternehmen im Schaden- oder Pannenfall benötigt. Auch Zuständigkeiten und mögliche Überschneidungen mit Herstellerservices gehören in dieses Gespräch.

Weitere Informationen: Schadenquote im Fuhrpark.

Eine reine Betreuung der gewerblichen Fahrzeugversicherungen bieten wir ab einer jährlichen Nettoprämie von 15.000 Euro für den gesamten Fuhrpark an. Gemeint ist die Prämie ohne Versicherungssteuer. Bei kleineren Fuhrparks erfolgt die Betreuung im Rahmen eines vollständigen Mandats für die betrieblichen Versicherungen.

Weitere Informationen: Flottenversicherung wechseln.

Für eine erste Einschätzung helfen uns:

  • deine Fahrzeugliste mit Modell und zulässiger Gesamtmasse,
  • Angaben zu Aufbauten, Anhängern und Aufliegern,
  • Informationen zu Einsatzgebiet und transportierten Gütern,
  • die bestehenden Versicherungsunterlagen,
  • Angaben zu Leasing oder Finanzierung und vorhandenen Serviceverträgen.

Sprich mit uns über die Versicherung deiner E-Lkw. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen zu deinem Fuhrpark und deinen betrieblichen Abläufen passen.

Häufige Fragen zur E-Lkw-Versicherung

Können Elektro-Lkw abgeschleppt werden?

Grundsätzlich ist Abschleppen bei bestimmten Modellen und unter den Herstellervorgaben möglich. Die geeignete Methode hängt vom Fahrzeug und seinem Zustand ab. Ein pauschales Abschleppverbot für alle E-Lkw gibt es so nicht.

Reicht der vorhandene Schutzbrief meiner Firmenflotte?

Das muss für den konkreten E-Lkw geprüft werden. Gewichtsgrenzen, Fahrzeugart und Leistungsumfang können dazu führen, dass ein schwerer Lkw nicht unter den vorhandenen Schutzbrief fällt.

Ist ein leerer Akku automatisch ein Kaskoschaden?

Nein. Ein leerer Akku allein ist noch kein nachgewiesener Batterieschaden. Hilfe bei entladener Batterie kann über einen passenden Schutzbrief oder Servicevertrag vorgesehen sein.

Sind Abschlepp- und Bergungskosten immer versichert?

Nein. Maßgeblich sind unter anderem der Anlass, die vereinbarten Leistungen, Kostenlimits und Vorgaben zur Beauftragung.

Ist die Ladung über die Lkw-Versicherung mitversichert?

Das solltest du nicht voraussetzen. Fahrzeugversicherung, Versicherung der Waren und Verkehrshaftung haben unterschiedliche Aufgaben und müssen passend zum Betrieb vereinbart werden.

Kann Cherry Pick auch eine gemischte Flotte prüfen?

Ja. Im Beratungsgespräch betrachten wir deine vorhandenen Fahrzeuge und die geplanten E-Lkw gemeinsam. Welche Lösung passt, hängt von der Zusammensetzung und Nutzung deines Fuhrparks ab.