Altersvorsorgedepot vererben: Was bleibt für deine Familie?

ALTERSVORSORGEDEPOT · TODESFALL & VERERBUNG

Du sparst fürs Alter. Aber was passiert mit deinem Geld, wenn du es selbst nicht mehr nutzen kannst? Wir erklären dir, was deine Angehörigen bekommen können und wann die staatliche Förderung erhalten bleibt.

Vorsorge für meine Familie besprechen
Eltern und erwachsene Tochter besprechen gemeinsam ihre Vorsorgeunterlagen – KI-generiertes Symbolbild.
Vorsorge betrifft oft die ganze Familie. KI-generiertes Symbolbild.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Guthaben kann vererbt werden. Wie viel ankommt, hängt von Vertrag, Förderung und Auszahlungsform ab.
  • Für Ehepartner gibt es eine Sonderregel. Bei einer passenden Übertragung kann die Förderung erhalten bleiben.
  • Eine lebenslange Rente braucht einen eigenen Blick. Sie läuft nach dem Tod nicht automatisch für die Familie weiter.

Ist das Altersvorsorgedepot überhaupt vererbbar?

Grundsätzlich ja. Das vorhandene Altersvorsorgevermögen ist nicht automatisch verloren, wenn du stirbst. Bei einer Versicherungslösung kommt es darauf an, welche Leistung im Todesfall vereinbart wurde.

Zwei Fragen solltest du deshalb getrennt betrachten: Wer erhält das Geld? Und was passiert mit den Zulagen und Steuervorteilen? Für die Förderung gelten eigene Regeln. Eine Auszahlung an Angehörige ist nicht automatisch ohne Abzüge möglich. [1]

Ehepartner: Die Förderung kann erhalten bleiben

Wird das geförderte Guthaben direkt auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen, müssen die darauf entfallenden Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden.

Dafür dürft ihr zum Todeszeitpunkt nicht dauerhaft getrennt gelebt haben. Außerdem müssen die gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum erfüllt sein. Die Regel gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. [2, 3]

Die Übertragung ist keine freie Auszahlung aufs Girokonto. Das Geld bleibt für die Altersvorsorge bestimmt. Welche Leistungen später besteuert werden, ist eine weitere Frage.

Auch verheiratete Paare sollten klären, wem das Guthaben zusteht. Ein Ehepartner erbt neben Kindern nicht automatisch alles. [4]

Kinder oder unverheiratete Partner: Was wird abgezogen?

Bei einer Kapitalauszahlung aus gefördertem Altersvorsorgevermögen an Kinder, unverheiratete Partner oder andere Erben werden grundsätzlich die darauf entfallenden Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile zurückgefordert. Die besondere Übertragung mit Erhalt der Förderung gilt für diese Personen nicht. [2]

Zusätzlich kann Einkommensteuer auf die Erträge anfallen. Das bedeutet nicht, dass noch einmal die gesamte Auszahlung als Einkommen versteuert wird. Die genaue Berechnung richtet sich nach der Zusammensetzung und Art der Leistung. [5]

Was passiert, wenn die Auszahlung schon begonnen hat?

Dann entscheidet die gewählte Auszahlungsform mit darüber, ob noch Geld für Angehörige vorhanden ist:

Auszahlungsplan

Du bekommst über einen vereinbarten Zeitraum regelmäßig Geld. Stirbst du vorher, ist noch vorhandenes Guthaben grundsätzlich vererbbar. Die Regeln zur Rückzahlung der Förderung gelten weiterhin.

Lebenslange Rente

Sie wird bis zu deinem Tod gezahlt. Ohne vereinbarte zusätzliche Leistung endet sie dann. Eine Rentengarantiezeit kann Zahlungen für Angehörige ermöglichen.

Bei neuen Leibrentenprodukten können zehn oder zwanzig Jahre Rentengarantiezeit vereinbart werden. Das heißt: Stirbst du innerhalb dieses Zeitraums, können die vereinbarten Zahlungen bis zu dessen Ende weiterlaufen. Wer sie erhält und wie sie steuerlich behandelt werden, muss zum Vertrag passen. Eine Garantiezeit erhält nicht automatisch sämtliche Förderung. [1, 2]

Unser Blick darauf: Eine lebenslange Rente kann dir Planungssicherheit geben. Wenn dir auch eine Leistung für Angehörige wichtig ist, gehört das von Anfang an zur Auswahl des Vertrags. Wir schauen auf die vereinbarten Leistungen und deren Kosten.

Paar bei einem Spaziergang am See vor einer Alpenkulisse – KI-generiertes Symbolbild.
Die eigene Versorgung und Wünsche für Angehörige gemeinsam planen. KI-generiertes Symbolbild.

Erbschaftsteuer ist eine eigene Frage

Die Rückzahlung der Förderung, die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer sind unterschiedliche Dinge. Auch wenn die Förderung erhalten bleibt, ist damit die Erbschaftsteuerfrage noch nicht beantwortet.

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom gesamten Erwerb, dem Verwandtschaftsverhältnis und verfügbaren Freibeträgen ab. Bei unbeschränkter Steuerpflicht beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 500.000 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie 400.000 Euro für Kinder. Bereits erfolgte Schenkungen können dabei eine Rolle spielen. [6]

Was du heute schon klären kannst

  • Deinen Wunsch festhalten: Wer soll im Todesfall etwas bekommen?
  • Den Vertrag prüfen: Welche Todesfallleistung gibt es beim Sparen und welche nach Beginn der Auszahlung?
  • Die Förderung mitdenken: Ist eine direkte Übertragung auf den Ehepartner sinnvoll und möglich?
  • Unterlagen auffindbar halten: Deine Angehörigen sollten wissen, wo Vertragsnummer und Ansprechpartner stehen.

Ist ein Todesfall bereits eingetreten, sollten Angehörige vor einer Auszahlung die Übertragungsmöglichkeiten und steuerlichen Folgen prüfen lassen. Wir unterstützen bei Vertragsfragen und der Abstimmung mit dem Anbieter. Für Testament, Erbaufteilung und individuelle Steuerfragen sind Notariat, Rechts- oder Steuerberatung die passenden Ansprechpartner.

Deine Vorsorge soll zu deinem Leben passen

Cherry Pick begleitet dich aus Wildpoldsried im Allgäu bei der Planung deiner Altersvorsorge. Ob aus Kempten, Kaufbeuren, Füssen oder online: Wir besprechen mit dir auch, was der Vertrag für deine Angehörigen vorsieht.

Meine Vorsorge besprechen

Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Ratgeber erläutert die Regeln der neuen geförderten Altersvorsorge ab 2027. Die Aussagen zur Förderrückzahlung betreffen gefördertes Vermögen. Für zusätzliche, ungeförderte Beiträge können andere steuerliche Folgen gelten. Die konkrete Leistung hängt vom Vertrag ab.

Quellen und fachliche Grundlage
  1. Bundesfinanzministerium: Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, insbesondere Auszahlungsphase, Vererbung und Hinterbliebenenabsicherung. Ergänzend Gesetzesbeschluss, Bundesratsdrucksache 206/26, Änderungen zu § 82 und § 93 EStG sowie zum AltZertG. Die spätere Vertragsgestaltung muss gesondert geprüft werden.
  2. § 93 EStG, Tod und Rückzahlung der Förderung; für neue Verträge ab 2027 ergänzend die Reformfassung in Drucksache 206/26, Artikel 2 Nr. 14. BMF-Verwaltungsschreiben, Randnummern 232–234 zur Ehegattenübertragung (bisherige Verwaltungsgrundlage).
  3. § 2 Abs. 8 EStG, Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften.
  4. § 1931 BGB, gesetzliches Erbrecht des Ehegatten. Eine Vertragsbegünstigung kann gesondert zu beurteilen sein.
  5. § 22 Nr. 5 EStG, insbesondere Sätze 2 und 3, zur Besteuerung bei schädlicher Verwendung.
  6. § 16 ErbStG, persönliche Freibeträge; § 14 ErbStG, Berücksichtigung früherer Erwerbe innerhalb von zehn Jahren.

Redaktionell geprüft am 25. Oktober 2026. Die BMAS-Riester-FAQ wurden nur zur ergänzenden Einordnung herangezogen; Grundlage für die neuen Produkte sind die Reformregeln.