Altersvorsorgedepot 2027: Deine Fragen kurz beantwortet

Altersvorsorgedepot 2027

Wie funktioniert die Förderung? Was passiert später mit deinem Geld? Hier findest du kurze Antworten zum Altersvorsorgedepot und passende Ratgeber zum Weiterlesen.

Grundlagen & Förderung

Wie funktioniert das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?

Du sparst in einem dafür zugelassenen Vertrag mit Fonds oder ETFs für deinen Ruhestand. Wenn du förderberechtigt bist, unterstützt dich der Staat mit Zulagen und gegebenenfalls einer zusätzlichen Steuerentlastung. Das Geld ist für deine Altersvorsorge gedacht und wird später nach festgelegten Regeln ausgezahlt.

Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

Die Anlage kann an Wert verlieren, und Kosten verringern, was für später bleibt. Außerdem ist das Geld für den Ruhestand vorgesehen; vorzeitige Auszahlungen können zur Rückzahlung der Förderung führen. Wie gut das Angebot zu dir passt, hängt deshalb auch von den Kosten und Auszahlungsbedingungen ab.

Welche Zuschüsse gibt es für Altersvorsorgedepots ab 2027?

So beantragst du deine Zulagen

Wenn du selbst förderberechtigt bist und 1.800 € im Jahr einzahlst, sind bis zu 540 € Grundzulage möglich. Dazu können bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für junge Berufseinsteiger kommen. Für die Zulagen musst du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und grundsätzlich mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen.

Wer ist berechtigt, das Altersvorsorgedepot 2027 zu nutzen?

Zu den Förderberechtigten gehören unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte. Ab 2027 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende dazugehören. Ob du die Förderung erhältst, hängt von deinem persönlichen Status ab; sie steht nicht automatisch jedem zu.

Für wen lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot?

Interessant kann es für dich sein, wenn du förderberechtigt bist und langfristig Geld für den Ruhestand zurücklegen möchtest. Ob es sich für dich rechnet, hängt von der Förderung, den Kosten, deiner Anlage und der späteren Besteuerung ab. Im Förderrechner kannst du dir zunächst mögliche Beiträge und Zulagen ansehen.

Steuern

Muss ich die Auszahlung meines Altersvorsorgedepots versteuern?

Ja, Leistungen aus geförderten Beiträgen und den dazugehörigen Erträgen sind im Alter grundsätzlich vollständig mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Für Leistungen aus zusätzlichen, ungeförderten Einzahlungen gelten andere Regeln; hier kommt es auch auf die Auszahlungsform an.

Kann ich das neue Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?

Als Förderberechtigter kannst du bis zu 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr zuzüglich deines Zulageanspruchs steuerlich berücksichtigen lassen. Das Finanzamt prüft, ob sich über die Zulagen hinaus eine zusätzliche Steuerentlastung ergibt. Einzahlungen oberhalb dieser Grenze bringen keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Wird die Auszahlung einer Rentenversicherung dem Finanzamt gemeldet?

Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag werden elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Das gilt auch, wenn dein Altersvorsorgevertrag bei einer Versicherung geführt wird. Eine bestehende Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfällt durch diese Meldung nicht.

Auszahlung

Kann man das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen?

Für den geförderten Teil sind zu Beginn regulär bis zu 30 Prozent als Einmalzahlung vorgesehen; für kleine Versorgungsbeträge gibt es Ausnahmen. Für zusätzliche, ungeförderte Beiträge gelten andere Regeln. Welche Kapitalauszahlungen dein Vertrag tatsächlich ermöglicht und welche Steuern entstehen, muss gesondert geprüft werden.

Wie läuft die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot ab?

Fondspolice oder Depot: Auszahlplan und lebenslange Rente vergleichen

Je nach Vertrag erhältst du eine lebenslange Rente oder Zahlungen aus einem Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet. Zu Beginn können zusätzlich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Ein befristeter Auszahlungsplan sichert dir keine Zahlungen bis zum Lebensende zu.

Todesfall & Vererbung

Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Je nach Vertrag können vorhandenes Guthaben oder eine vereinbarte Todesfallleistung an Erben oder begünstigte Personen gehen. Bei gefördertem Vermögen können dabei Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Für die Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag deines Ehepartners gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme.

Mehr dazu: Was bleibt für deine Familie?

Ist Altersvorsorgedepot vererbbar?

Vorhandenes Guthaben kann grundsätzlich an Hinterbliebene weitergegeben werden. Hat bereits eine lebenslange Rentenzahlung begonnen, hängt eine Leistung nach deinem Tod von der vereinbarten Absicherung ab. Ein Anspruch auf das gesamte frühere Guthaben besteht dann nicht automatisch.

Mehr dazu: Todesfall und Vererbung

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Depot erbe?

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert deiner Erbschaft, deinem Verhältnis zum Verstorbenen und den verfügbaren Freibeträgen ab. Bei einem geförderten Altersvorsorgedepot müssen zusätzlich mögliche Einkommensteuerfolgen und die Rückzahlung der Förderung geprüft werden. Erbschaftsteuer und die Besteuerung einer Vertragsauszahlung sind unterschiedliche Fragen.

Verwandte Fragen

Diese beiden Fragen betreffen andere Vorsorgeformen beziehungsweise ein gewöhnliches Bankkonto.

Was ist besser, monatliche Betriebsrente oder Kapitalauszahlung?

Diese Frage betrifft die betriebliche Altersvorsorge, für die andere Regeln als beim Altersvorsorgedepot gelten. Eine lebenslange Rente bietet laufende Zahlungen bis zum Tod, eine Kapitalauszahlung mehr eigenen Entscheidungsspielraum über das ausgezahlte Geld. Was besser passt, hängt vom konkreten Vertrag, deinem Geldbedarf sowie Steuern und möglichen Krankenversicherungsbeiträgen ab.

Wer darf Geld vom Konto eines Verstorbenen abheben?

Bei einem normalen Bankkonto dürfen dazu berechtigte Erben oder Personen mit einer wirksamen Vollmacht handeln. Mehrere Erben müssen für Verfügungen in der Regel gemeinsam handeln, sofern keine entsprechende Vollmacht besteht. Eine Vollmacht macht das Geld nicht zum eigenen Vermögen des Bevollmächtigten.

Stand: 25. Oktober 2026. Die Antworten beziehen sich auf die neuen Altersvorsorgeprodukte ab 2027. Sie erklären die Grundregeln; persönliche Voraussetzungen und die Bedingungen des konkreten Vertrags müssen zusätzlich geprüft werden.