Zulagen sichern: So kommt die Förderung in dein Altersvorsorgedepot

ALTERSVORSORGEDEPOT 2027 · ZULAGEN SICHERN

Du zahlst für deine Altersvorsorge ein, der Staat kann etwas dazugeben. Damit die Zulage auch bei dir ankommt, braucht es einen Antrag und die passenden Angaben. Wir helfen dir, beides im Blick zu behalten.

Meine Förderung mit Cherry Pick besprechen
Beraterin und Kundin besprechen Vorsorgeunterlagen am Tablet – KI-generiertes Symbolbild mit fiktiven Personen.
Persönliche Betreuung hilft, Angaben und Förderung im Blick zu behalten. KI-generiertes Symbolbild, keine tatsächliche Beratungssituation.

DAS WICHTIGSTE ZUERST

Auch ab 2027 muss die Zulage beantragt werden. Mit einer Vollmacht darf dein Anbieter das jährlich für dich übernehmen. Änderungen in deinem Leben solltest du trotzdem zeitnah melden. [1]

So läuft der Zulagenantrag ab

1

Angaben machen

Dein Anbieter benötigt die für deine Förderung erforderlichen Daten, etwa deine Steuer-ID und gegebenenfalls Angaben zu Kindern.

2

Antrag stellen lassen

Du kannst den Anbieter bevollmächtigen, die Zulage jedes Jahr für dich zu beantragen.

3

Ergebnis prüfen

Die Zulagenstelle prüft den Anspruch. Die Förderung wird dem Vertrag gutgeschrieben; dein Anbieter informiert dich darüber.

Die Antragstellung läuft über deinen Vertragsanbieter, beispielsweise die Versicherung oder den Depotanbieter. Cherry Pick unterstützt dich bei den Angaben und Rückfragen. Über die Zulage entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA. [1]

Muss ich jedes Jahr ein neues Formular ausfüllen?

Mit einer passenden Vollmacht in der Regel nicht. Der häufig so genannte Dauerzulagenantrag erlaubt deinem Anbieter die wiederkehrende Antragstellung. Die Unterlagen dafür bekommst du bei ihm. [2]

Die Vollmacht hält deine Angaben aber nicht von selbst aktuell. Wenn ein Kind geboren wird, sich deine Familiensituation ändert oder du beruflich einen anderen Weg gehst, schauen wir gemeinsam, ob etwas angepasst werden muss.

Bitte warte mit solchen Änderungen nicht bis zum nächsten Jahresgespräch. Änderungen, die deinen Anspruch mindern oder entfallen lassen, musst du dem Anbieter unverzüglich mitteilen. [1]

Was wird gegenüber Riester einfacher?

Im neuen Fördersystem zählt für die Höhe der Zulage dein eingezahlter Beitrag. Du musst dafür nicht mehr jedes Jahr vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ausrechnen. Eine Gehaltserhöhung allein verändert die beitragsabhängige Zulage daher nicht. [3]

Darum geht esBisherige Riester-FörderungNeue Förderung ab 2027
Höhe der ZulageFür die volle Zulage zählt regelmäßig ein einkommensabhängiger Mindestbeitrag.Die Zulage richtet sich nach deinem Beitrag und den geltenden Höchstbeträgen.
BeantragungJährlich, auch über eine Vollmacht an den Anbieter möglich.Das Antragsverfahren und die Möglichkeit der Vollmacht bleiben bestehen.
Angaben aktuell haltenÄnderungen können die Förderung beeinflussen.Förderberechtigung und Kinderdaten bleiben wichtig.

Einkommen und beruflicher Status können weiterhin wichtig sein, etwa für die Förderberechtigung oder einen zusätzlichen Steuervorteil. Die neue Förderung ist also nicht in jeder Hinsicht vom Einkommen unabhängig.

Wie viel der Staat zu deinem Beitrag dazugeben kann, zeigt dir unser Förderrechner. Du hast noch einen alten Vertrag? Dann lies auch Riester behalten oder wechseln?

Bei Kindern lohnt sich ein genauer Blick

Für die Kinderzulage müssen die Voraussetzungen stimmen. Dazu gehören die Kindergeldfestsetzung, die Zuordnung der Zulage zum richtigen Elternteil und korrekte Kinderdaten. Für dasselbe Kind gibt es die Kinderzulage nicht gleichzeitig für beide Eltern. [4]

Eine Geburt, eine Trennung oder Änderungen beim Kindergeld sind deshalb gute Gründe, uns zu informieren. Wir prüfen mit dir, welche Angaben betroffen sind.

Unser jährlicher Fördercheck bei Cherry Pick

Bei den von uns betreuten Verträgen gehört für uns eine jährliche Abfrage dazu: Hat sich etwas verändert? Passt dein Beitrag noch? Sind deine Angaben vollständig?

  • Dein Leben: Wir fragen nach Änderungen bei Familie und Beruf.
  • Dein Vertrag: Wir schauen, ob Antrag beziehungsweise Vollmacht und Angaben zum aktuellen Stand passen.
  • Deine Unterlagen: Wir gehen die Bescheinigung mit dir durch und unterstützen bei Rückfragen zu fehlenden oder abweichenden Zulagen.

Die endgültige Bewilligung liegt bei der Zulagenstelle. Wir helfen dir, deinen möglichen Anspruch nachvollziehbar zu prüfen und notwendige Schritte anzustoßen. Deine Rückmeldungen und Unterlagen brauchen wir dafür weiterhin.

Welche Frist gilt für den Antrag?

Die Zulage muss grundsätzlich bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr beantragt werden. Für deine Einzahlungen im Jahr 2027 ist das also der 31. Dezember 2029. Auch bei einer Vollmacht sollte die rechtzeitige Antragstellung sichergestellt sein. [1]

Wenn eine Bescheinigung weniger Zulage ausweist als erwartet, melde dich bitte zeitnah. Für eine Überprüfung oder einen Einspruch können eigene Fristen gelten. Die Antragsfrist ist nicht automatisch auch die Frist für eine spätere Korrektur. [6]

Ersetzt meine Steuererklärung den Zulagenantrag?

Nein. Die Zulage für deinen Vertrag und ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil werden über unterschiedliche Verfahren berücksichtigt. Bei der steuerlichen Prüfung zählt der Zulagenanspruch, auch wenn du die Zulage nicht beantragt hast. Die Steuererklärung holt eine vergessene Beantragung deshalb nicht einfach nach. [7]

Für neu förderberechtigte Selbstständige ist die Abgabe der Steuererklärung zudem eine Voraussetzung für diesen Förderzugang. Mehr dazu findest du im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Selbstständige. [3]

Förderung nutzen und den Überblick behalten

Cherry Pick begleitet dich aus Wildpoldsried im Allgäu bei deiner Altersvorsorge. Ob aus Kempten, Kaufbeuren, Füssen oder online: Wir erklären dir, welche Angaben gebraucht werden und was du selbst im Blick behalten solltest.

Meinen Fördercheck besprechen

Stand: 26. Oktober 2026. Die Erläuterungen zur neuen Förderung gelten ab 2027. Für bestehende Riester-Verträge ist entscheidend, welches Fördersystem angewendet wird. Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren; die konkreten Formulare und technischen Abläufe erhältst du von deinem Anbieter.

Quellen und fachliche Grundlage
  1. § 89 EStG: jährlicher Antrag über den Anbieter, Antragsfrist, Vollmacht und Änderungsmitteilung. Für 2027 zusammen mit Altersvorsorgereformgesetz, Bundesratsdrucksache 206/26, Artikel 2 Nr. 10, lesen. Die Reform erhält diese Grundelemente des Antragsverfahrens.
  2. Deutsche Rentenversicherung/ZfA: Formulare: Zulagenantrag über den Anbieter, Dauerzulagenvollmacht und Abgrenzung zum Festsetzungsantrag. Die Seite beschreibt die bisherige Praxis; die Fortgeltung des Vollmachtsprinzips ergibt sich aus § 89 in Verbindung mit der Reform.
  3. Gesetzesbeschluss zum Altersvorsorgereformgesetz: Artikel 2 Nr. 1 (§ 10a EStG, Selbstständige), Nr. 7–10 (§§ 84–89 EStG, Beitragsförderung und Verfahren) sowie § 52 Abs. 50a EStG zu Bestandsverträgen. Die alte Vier-Prozent-Berechnung ist kein Berechnungsmaßstab der neuen beitragsabhängigen Zulage.
  4. DRV-Rechtsportal: § 85 EStG, Fassung ab 1. Januar 2027: Kindergeldfestsetzung, Höchstbetrag und Zuordnung zwischen Eltern.
  5. ZfA: Staatliche Förderung und Kindererziehungszeiten sowie § 10a Abs. 1a EStG. Das Formular V0800 betrifft die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, nicht den Kinderzulagenantrag.
  6. § 92 EStG, Bescheinigung und § 90 Abs. 4 EStG, Festsetzungsverfahren. Der besondere Festsetzungsantrag unterliegt grundsätzlich einer Jahresfrist ab Erteilung der maßgeblichen Bescheinigung; Bescheide und Verfahrensstand sind gesondert zu prüfen.
  7. § 10a Abs. 2 EStG und ELSTER-Hilfe zur Anlage AV: Bei der Günstigerprüfung zählt der Anspruch auf Zulage, nicht nur eine tatsächliche Gutschrift. Die Regel zur Anspruchsanrechnung wird durch die Reform nicht aufgehoben.

Eine konkrete neue, anbieterübergreifende Formularfassung für 2027 wurde für diesen Entwurf nicht verifiziert. Deshalb zeigt der Artikel keine angeblichen Formularfelder, App-Bildschirme oder Klickwege. Maßgeblich sind das Gesetz und die späteren Unterlagen des gewählten Anbieters.